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Wörterbuch: Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz

Ar|beits|zeit|ge|setz (Substantiv) das

Rechtsgebiet: Zivilrecht - Individalarbeitsrecht
Abk. ArbZG
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer (Angestellten und Arbeiter). Für Beamte ist die AZV einschlägig.

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