(Seite zurück:Allgemeinverfügung)
Wörterbuch: Allzuständigkeit
Allzuständigkeit
All|zu|stän|dig|keit (Substantiv) die, die ~en
- ist ein Grundsatz aus dem Kommunalrecht, der im Grundgesetz und in den Länderverfassungen rechtlich verankert ist. Dort ist den Gemeinden das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Kommunalrecht / Verfassungsrecht - Art. 28 Abs. 2 GG
(Nächste Seite:Altenpfleger)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü