Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Allgemeinverbindlichkeit)

Wörterbuch: Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung

All|ge|mein|ver|fü|gung (Substantiv) die, die ~en



  • ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Legaldefinition)

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verwaltungsrecht - § 35 S. 2 VwVfG

(Nächste Seite:Allzuständigkeit)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis