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Wörterbuch: Allgemeinverbindlichkeit

Allgemeinverbindlichkeit

All|ge|mein|ver|bind|lich|keit (Substantiv) die, die ~en

  • Ein Tarifvertrag kann vom Bundesminister für Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dadurch gilt der Tarifvertrag auch für bisher nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer und -geber. [@]


  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht - § 5 Tarifvertragsgesetz

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