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Wörterbuch: Allgemeines Schuldrecht

Allgemeines Schuldrecht

All|ge|mei|nes Schuld|recht (Substantiv) das,


  • sind die §§ 241432 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sie regeln grundlegende Fragen für alle Schuldverhältnisse, die gleichsam entgegen  zum besonderen Schuldverhältnis (einzelne Schuldverhältnisse, wie Kauf, Miete oder die gesetzlichen Schuldverhältnisse) „vor die Klammer gezogen“ werden. [@]

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