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Wörterbuch: Allgemeine Rücklage

Allgemeine Rücklage

All|ge|mei|ne Rück|la|ge (Substantiv) die, die ~en



  • ist eine kommunale Rücklage, mit der die Aufrechterhaltung der Kassenliquidität gewährleistet und die Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre erleichtert werden sollen. [@]

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Kommunalrecht - § 20 Abs. 2, 3 GemeindehaushaltsVO

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