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Wörterbuch: Alkoholausschank

Alkoholausschank

Al|ko|hol|aus|schank (Substantiv) der, (kein Plural) 

  • ist das Anbieten und Ausschank von alkoholischen Getränken, in Deutschland unterliegt er der Genehmigungspflicht (Gewerbeaufsicht).
  • Der Alkoholausschank an Jugendliche unterliegt Beschränkungen und ist an Minderjährige verboten. [@]


  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht, Gewerbeaufsicht, Jugendschutz

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