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Wörterbuch: Aliud
Aliud
Ali|ud (Substantiv) das,
- etwas anderes als der vereinbarte Gegenstand, als die vertraglich festgelegte Leistung
- zu vergleichen mit einer Falschlieferung, also einem Gegenstand, der nicht der vereinbarten Gattung angehört. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - allgem. Teil - § 243 BGB
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