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Wörterbuch: Aliud

Aliud

Ali|ud (Substantiv) das,


  • etwas anderes als der vereinbarte Gegenstand, als die vertraglich festgelegte Leistung
  • zu vergleichen mit einer Falschlieferung, also einem Gegenstand, der nicht der vereinbarten Gattung angehört. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - allgem. Teil - § 243 BGB

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