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Wörterbuch: Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingung

All|ge|mei|ne Ge|schäfts|be|din|gung (Substantiv) die, die ~en

  • sind vorformulierte Vertragsbedingungen, mit denen der Verwender sein rechtliches und wirtschaftliches Risiko so weit wie möglich auf seinen Vertragspartner abwälzt bzw. zur Vereinheitlichung einer Vielzahl von Verträgen beiträgt [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - allgemeines Schuldrecht - § 305 BGB

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