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Wörterbuch: Äquivalenzprinzip

Äquivalenzprinzip

Ä|qui|va|lenz|prin|zip (Substantiv) das, die ~ien

  • es besagt, dass ein Gebührenmaßstab gefunden werden muss, durch den zwischen Leistung und Gegenleistung ein angemessenes Verhältnis hergestellt wird. [@]

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Gebührenrecht

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