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Wörterbuch: Acht-Tage-Frist

Acht-Tage-Frist

Acht-Ta|ge-Frist (Eigenname) die, die ~en

  • ist eine Frist von acht Tagen vereinbart, so sind hierunter im Handelsverkehr im Zweifel volle acht Tage zu verstehen (Legaldefinition)
  • Rechtsbebiet: Zivilrecht - Handelsrecht - § 359 Abs. 2 HGB

  • eine Acht-Tage-Frist kann auch eine Wochenfrist sein [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht, öffentliches Recht

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