Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Abstufung)

Wörterbuch: Abtretung

Abtretung

Ab|tre|tung (Substantiv) die 

  • ist die Übertragung einer Forderung; Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung oder eines Rechts von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. [@]
  • [juristi.kon] Abtretung

(Nächste Seite:ABV)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis