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Wörterbuch: Abstrakte Normenkontrolle

Abstrakte Normenkontrolle

Ab|strak|te Nor|men|kon|trol|le (Adjektiv) die, die ~en

  • ist eine Form der Normenkontrolle, bei der die Überprüfung eines Paragraphen die Hauptsache, als alleiniger Gegenstand des Verfahrens ist. [@]
  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verfassungsrecht, Verwaltungsprozessrecht - § 47 VwGO

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