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Wörterbuch: Abstiftung

Abstiftung

Ab|stif|tung (Substantiv) die, die ~en

  • liegt vor, wenn ein Täter von einem Delikt zu einem weniger schweren Delikt durch den "Anstifter" bewegt wird; z.B. Täter nimmt statt Schlagring nur seine Fäuste [@]
  • Rechtsgebiet: Strafrecht - Allgemeiner Teil
  • § 26 StGB

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