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Wörterbuch: Abschreibung

Abschreibung

Ab|schrei|bung (Substantiv) die, die ~en

  • ist das Herabsetzen des bilanzmäßigen Wertes eines Gegenstandes des bewertbaren Anlagevermögens wegen Abnutzung
  • übersteigt der Kaufpreis einen Betrag von 150 € (ohne Mehrwertsteuer), so ist das Wirtschaftsgut abzuschreiben [@]

  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Steuerrecht

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