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Wörterbuch: Abschlusszwang

Abschlusszwang

Ab|schluss|zwang (Substantiv) der, die ~zwän|ge

  • ist die Pflicht, mit einem anderen ein Rechtsverhältnis zu begründen oder einen bestimmten Vertrag abzuschließen, z.B. aufgrund eines Vorvertrages oder bei einer Monopolstellung (z.B. öffentlicher Nahverkehr). [@]
  • Rechtsbebiet: Zivilrecht - Schuldrecht

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