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Wörterbuch: Abschlussfreiheit

Abschlussfreiheit

Ab|schluss|frei|heit (Substantiv) die, die ~en

  • ist die Freiheit jedermanns (eines Rechtssubjekts), darüber zu entscheiden, ob und mit wem man ein vertragliches Rechtsverhältnis eingeht. [@]
  • Rechtsbebiet: Zivilrecht - allgemeines Vertragsrecht - §§ 241 ff. BGB; öffentliches Recht - Grundrechte - Eigentumsfreiheit - Art. 14 GG

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