(Seite zurück:Abonnement)
Wörterbuch: Abordnung
Abordnung
Ab|ord|nung (Substantiv) die, die ~en
- ein Beamter wird unter der Übertragung eines (funktionellen) Amts vorübergehend abgeordert, für eine andere Dienststelle oder für einen anderen Dienstherrn tätig zu werden.
- Rechtsbebiet: öffentliches Recht - Beamtenrecht, Arbeitsrecht
(Nächste Seite:AbrStV)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü