Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Abonnement)

Wörterbuch: Abordnung

Abordnung

Ab|ord|nung (Substantiv) die, die ~en

  • ein Beamter wird unter der Übertragung eines (funktionellen) Amts vorübergehend abgeordert, für eine andere Dienststelle oder für einen anderen Dienstherrn tätig zu werden.
  • Rechtsbebiet: öffentliches Recht - Beamtenrecht, Arbeitsrecht

(Nächste Seite:AbrStV)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis