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Wörterbuch: Ablösung
Ablösung
Ab|lö|sung (Substantiv) die
- des Erschließungsbeitrages. Die Gemeinde kann Bestimmungen über die Ablösung des Erschließungsbeitrags im ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht treffen. (§ 133 Abs. 3 S. 5 BauGB) Eine Nachzahlung kann die Gemeinde nach Zahlung der Ablösesumme vom Beitragspflichtigen nicht verlangen und zwar selbst dann nicht, wenn die tatsächlichen Erschließungskosten höher sein sollten. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Baurecht - § 133 Abs. 3 BauGB
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