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Wörterbuch: Ablieferung

Ablieferung

Ab|lie|fe|rung (Substantiv) die

  • ist die Übergabe des Geldes, dass der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung vom Schuldner eingezogen hat, an den Gläubiger
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Zivilprozessrecht
  • § 815 ZPO

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