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Wörterbuch: Ablichtung

Ablichtung

Ab|lich|tung (Substantiv) die, die ~en 

  • Kopie, Fotokopie, wird vereinzelt auch als Lichtkopie bezeichnet; in allen Gebührenordnungen der Ämter, Behörden und Berechtigten (z.B. Anwälte) werden Kosten für Kopien berechnet
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht - Gebührenrecht

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