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Wörterbuch: Abandon

Abandon

Ab|an|don (Substantiv)

  • bezeichnet die Aufgabe eines Rechts
  • Im Gesellschaftsrecht wird hierunter die Bereitstellung eines GmbH-Anteiles zur Befreiung von der Nachschusspflicht verstanden
  • Im Seeversicherungsrecht ist es das Recht des Versicherungsnehmers gegen die Abtretung der versicherten Sache Zahlung der Versicherungssummer zu verlangen
  • Beim Börsenterminhandel wird hierunter das Recht verstanden, gegen die Zahlung einer vereinbarten Prämie vom Bezugs- und Lieferungsgeschäft zurückzutreten
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - Abandon

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