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Wörterbuch: Abandon
Abandon
Ab|an|don (Substantiv)
- bezeichnet die Aufgabe eines Rechts
- Im Gesellschaftsrecht wird hierunter die Bereitstellung eines GmbH-Anteiles zur Befreiung von der Nachschusspflicht verstanden
- Im Seeversicherungsrecht ist es das Recht des Versicherungsnehmers gegen die Abtretung der versicherten Sache Zahlung der Versicherungssummer zu verlangen
- Beim Börsenterminhandel wird hierunter das Recht verstanden, gegen die Zahlung einer vereinbarten Prämie vom Bezugs- und Lieferungsgeschäft zurückzutreten
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - Abandon
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