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Öffentl. Recht: Steuerrecht

Steuerrecht

Das Steuerrecht (48) ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Zum Steuerrecht i.e.S. gehören alle Steuergesetze, i.w.S. zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Rechtsprechung dazu. Die Rechtsnormen, die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen (z.B. Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz), gehören dagegen nicht zum Steuerrecht.

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abnutzbare Wirtschaftsgüter
Abschreibung
Abzugsteuer
Aktienfonds
außergewöhnliche Belastung
beschränkte Steuerpflicht
Betriebsfinanzamt
Computer
Computer als Arbeitgebergeschenk
degressive Abschreibung
Einkommen
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Einkünfte
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geringwertige Abschreibung
geringwertige Wirtschaftsgüter
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Jahressteuerbescheinigung
Kapitalertragssteuer
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Lohnsteuer
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zu versteuerndes Einkommen
Zwischenerzeugnisssteuer

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