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Wörterbuch: Steuerberater

Steuerberater

Steu|er|be|ra|ter (Substantiv) der, die; weibl. die ~te|rin

  • Erläuterung: Steuerberater (StB) ist ein Freiberufler, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät.

  • Zum Steuerberater wird ernannt, wer die Berechtigung zur Berufsausübung hat. Die Zulassung und der Tätigkeitsbereich sind umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Steuerberater können selbstständig bzw. im Angestelltnverhältnis tätig sein. Alle Steuerberater sind Mitglieder der regionalen Kammer unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer. Alle Steuerberaterkammern sind Kammern des öffentlichen Rechts (KdöR).

  • Der Aufgabenbereich eines Steuerberaters ist sehr umfassend. Er hat die Aufgabe, Hilfe in Steuerangelegenheiten zu leisten, die Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen anzubieten. Seine hauptsächliche Arbeit sollte jedoch in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht sein.

Seine Tätigkeiten im Einzelnen sind:

  • Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten
  • Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Mandanten
  • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für   nichtbilanzierende Mandanten
  • Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Beratungsleistungen hinsichtlich: 

- Steuergestaltung und -vermeidung
- unternehmerischer und betriebswirtschaftliche   Fragen
- des betrieblichen Rechnungswesen und des internen Kontrollsystems
- Existenzgründungsfragen und bei Sanierungsfällen
- Vermögensplanung
- Rating, Unterstützung bei Bankverhandlungen

  • Sonstige Beratung und Vertretung (insbesondere hinsichtlich Sozialversicherungen)
  • Aufsichtsratstätigkeit
  • Insolvenzverwaltung und Liquidation
  • Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung
  • Vormundschaftliche, pflegerische und treuhänderische Aufgaben
  • Unternehmensberatung und Rating-Beratung

  • Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten und die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Diese Aufgaben sind den Rechtsanwälten bzw. Wirtschaftsprüfern vorbehalten.

  • Das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) abgerechnet. Grundlage hierfür ist meist der Gegenstandswert oder der Zeitfaktor. Für die Richtigkeit der Steuerberatung haftet der Steuerberater dem Mandanten gegenüber und muss dafür eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Steuerrecht

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Telefonische Beratung: www.juristifon.de

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