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Nachrichten: LG Düsseldorf: Freispruch für H.-J. Sengera in „Boxclever-Transaktion“ der WestLB
Die 14. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf hat den Angeklagten Hans Jürgen Sengera vom Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall freigesprochen.
...vom Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall
Der Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen.
Die Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte ohne Vorsatz in Bezug auf den Schaden handelte, der durch die sog. „Boxclever-Transaktion“ der WestLB entstand.
Zwar hat der Angeklagte im Zusammenhang mit der Kreditgewährung nicht alle notwendigen Informationen eingeholt und überprüft. So hat er u.a. die gebotene Begutachtung der Marktsituation unterlassen, die Vermögensgegenstände und den Unternehmenswert nicht sorgfältig genug bewertet, die Sicherheiten nicht ausreichend geprüft sowie die gewünschten Synergieeffekte nicht fundiert verifiziert. Bei der Abwägung der Chancen und Risiken des Kredits hat er pflichtwidrig die Chancen überbetont.
Er handelte aber ohne Vorsatz bezüglich des dadurch eingetretenen Vermögensschadens.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte wusste oder zumindest hinnahm, dass der Rückzahlungsanspruch der WestLB minderwertig war. Er verließ sich darauf, dass eventuelle Abweichungen von den zunächst zur Verfügung gestellten Zahlen bei einer anschließenden Überprüfung auffallen und den Ausstieg der Bank aus dem Geschäft erlauben würden.
Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte einem Schaden der Bank – sei es aus beruflichem Erfolgsstreben oder sonstigen Gründen - gleichgültig gegenüber stand, hatdie Beweisaufnahme nicht ergeben.
LG Düsseldorf vom 19. Juni 2008, PM 09/2008
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