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Kennen Sie Ihr Recht?

Ratgeber: Urheberrecht im Internet

Einleitung

Kopieren von Texten um eine Hausaufgabe zu lösen, Herunterladen von Musik oder neuen Filmen und dann Post vom Anwalt mit einer Forderung von hunderten oder sogar tausenden von Euro. Zu Hause gibt’s nur Zoff und die eigene Angst ist ein plötzlicher Begleiter.

Schuld daran ist das Urheberrecht und das Internet. Kopieren, herunterladen, tauschen alles technisch sehr einfach, aber eben auch mit Risiken verbunden. Hier hilft unsere Projektarbeit.

Ein weiteres Beispiel: Nehmen wir an, dass ein Schüler seine Werke ins Internet stellt. Ein Klassenkamerad kopiert sich die Inhalte und gibt das Werk als seine Schöpfung aus. Der Urheber hat allerdings keine Ahnung, welche Rechte er hat.
Das Urheberrecht ist die Summe aller Normen und Gesetze, die die Rechte des Urhebers an seinen Werken (Musik, Text...) regeln. Es schützt also geistige Schöpfungen. Allgemein lässt sich sagen, dass man ein Werk nutzen darf, wenn man die Genehmigung des Urhebers dazu hat oder wenn das Urhebergesetz eine Nutzung erlaubt.

Im Urheberrecht dreht sich alles um das "Werk". Zu Werke zählt man allgemein Sprach-, Schrift-, Musik- oder Filmwerke, wissenschaftliche Werke etc. Der Urheber darf bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Er darf auch verhindern, dass sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich ge­macht wird.
Im letzten Beispiel hat der Klassenkamerad das Werk „geklaut“, denn er hatte keine Genehmigung dazu. Man darf ein Werk nutzen, wenn man die Genehmigung des Urhebers dazu hat oder wenn das Urhebergesetz eine Nutzung erlaubt. Falls eine Person gegen das Urheberrecht verstößt und bei­spielsweise geschützte Bilder für persönliche Zwecke verwendet, hat der Urheber verschiedene Rechte.

Nach § 97 Urhebergesetz hat der Verfasser den Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Der Schadenersatz wird vom Gericht festgelegt. Grundlage für die Berechnung ist die einfache Lizenz­gebühr, die normalerweise für die Nutzung des Urheberrechts zu zahlen wäre.
Der Urheberschutz ist  allerdings nicht grenzenlos. Jeder Urheber muss bestimmte Grenzen seiner Rechte dulden. Das Urhebergesetz spricht von „Grenzen des Urheberrechts“. Bewegt man sich in­nerhalb der Grenzen und kennt seine Rechte, passiert nichts. Man darf innerhalb dieser Grenzen das Werk eines Anderen für seine Zwecke nutzen.Wenn man also als Urheber eines Werkes seine Rechte kennt, kann man sich besser schützen.

Ein Schülerprojekt
Neulich passiert in einer Klasse
Das Internet
Das Urheberrecht
Das Werk
Foto kopiert und für ebay genutzt
Die Genehmigung
Lizenzen richtig nutzen
Ratgeber: Rechte des Urhebers
Was verletzt das Urheberrecht
Wenn das Urheberrecht verletzt wird
Berechnung von Schadenersatz
Reaktion auf Verletzungen
Fallbeispiel: Foto für Webseite kopiert
Fallbeispiel: Offenes WLAN - Musik illegal kopiert
Was man darf

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