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Ratgeber: Was die Mindestvertragslaufzeit bedeutet
Vertrag und Mindestvertragslaufzeit
In vielen Situationen schließt man Verträge ab. Gerade bei Verträgen über Mobilfunk, DSL oder Zeitschriftenabos unterschreibt man eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Eine gern genutzte Klausel lautet:
"Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird."
Mit dieser Klausel wird festgelegt, dass der Vertrag über zwei Jahre mindestens gelten soll. Dies ist bei Handyverträgen oder bei DSL Verträgen gängige Praxis und legetim. Die Mindestvertragslaufzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten. Die automatische Verlängerung ohne Kündigung des Vertrags danach darf maximal zwölf Monate betragen.
Wer sich entsprechend binden möchte, tut dies aus freien Stücken. Zubeachten ist daher, dass beide Vertragspartner, also Anbieter und Verbraucher an diese Vereinbarung gebunden sind.
Die Wirkung verdeutlicht folgendes Beispiel: Familie Greisters nutzt einen DSL - Anschluss des Providers X. Vereinbart ist eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach 15 Monaten müssen die Greisters aus beruflichen Gründen umziehen und wollen den Vertrag kündigen. Da sie aber die Laufzeit vereinbart haben, kommen sie nicht ohne weiteres aus dem Vertrag raus. Nur wenn der Provider X am neuen Wohnort seine Leistungen nicht anbieten kann, ist eine Trennung möglich. Hier ist man auf die Kulanz des Providers angewiesen.
Auch folgende Beispiel verdeutlicht die Bedeutung der Mindestvertragslaufzeit: Herr Greisters hat eine zweite Wohnung und kann glücklicherweise zu seiner Familie zurückziehen. Er hat in der Nähe seiner Familie einen neuen Arbeitgeber gefunden und braucht die zweite Wohnung nicht mehr. Er kündigt die Wohnung fristgericht und möchte auch aus dem bestehenden DSL Vertrag raus. Leider hat dieser noch eine Restlaufzeit von 14 Monaten. An diese ist er gebunden, da er den Vertrag entsprechend abgeschlossen hat.
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