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Ratgeber: Gewerbliche Miete
Ratgeber zur Gewerblichen Miete - Einführung
Der Mietvertrag ist in §§ 535 ff. BGB geregelt. Beim Mietvertrag gibt es zwei Vertragsparteien, den Mieter und den Vermieter. Der Vermieter überlässt dem Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses einen Gegenstand gegen Entgelt. Der Mietvertrag ist ein zweiseitiger Schuldvertrag. Er kommt durch die beiderseitigen Willenserklärungen der Vertragsparteien zustande.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vertragsgemäß zu nutzen und das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Der Vermieter überlässt den Mietgegenstand über den vereinbarten Zeitraum und trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass der Mietgegenstand in einem dem Mietvertrag entsprechenden Zustand ist.
Gegenstand eines Mietvertrages kann neben Räumen jede Art von Gegenständen sein, beispielsweise Geschirr, Fahrzeuge oder Werkzeuge.
Unterschiede zwischen sozialer Wohnungs- und gewerblicher Vermietung
Der Mietvertrag hat seine Bedeutung vor allem in der Wohnungsvermietung. Der Gesetzgeber hat für die Wohnraumvermietung eine Vielzahl von Vorschriften entwickelt, die dem Schutz des Mieters gelten. Vor dem sozialen Hintergrund dieser Reglungen sollte nicht vergessen werden, dass es zur gewerblichen Mietung, beispielsweise von Betriebs- oder Büroräumen, wesentliche Unterschiede gibt. Die Unterschiede sind so groß, dass Sie alles, was Sie bisher über Wohnungsvermietung kannten, vergessen sollten. [@]
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Vermietung von Geschäftsräumen
Betriebspflicht
Kündigung eines gewerblichen Mietvertrags
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