Kennen Sie Ihr Recht?
Ratgeber: Der neue Energiepass
Für viele die ihr Haus verkaufen oder Neuvermieten wollen müssen abhängig vom Baujahr des Hauses ab dem 1. Juli 2008 (Baujahr bis 1966), ab dem 1. Oktober 2008 (Baujahre 1966 - 1977) bzw. ab 1. Januar 2009 (alle Baujahre, auch Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude ab 1000 m²) einen Energiepass vorlegen. Dieser war bisher nur für Neubauten seit 2002 Pflicht. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vor. Kann der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen, gilt das als Ordnungswidrigkeit (OWi) und wird mit einer Strafe von bis zu 15 000 Euro geahndet.
Welche Varianten von Energiepässen gibt es?
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Für welche Gebäude gilt welcher Energiepass?
Wie wird der Energiebedarf berechnet?
Und welche Kosten kommen auf mich zu?
Der neue Energiepass
Der Energieausweis hat den Zweck den Energieverbrauch eines Gebäudes transparent zu machen. Er ist ausgelegt für das gesamte Gebäude, nicht jedoch für einzelne Wohnungen. Anhand des einheitlichen Formulars sollen Käufer und Mieter erkennen können, ob es sich bei dem Gebäude um eine Energieschleuder oder um ein energetisch gutes Gebäude handelt.
Zeigt der obere Pfeil der Skala auf Rot, dann ist der Energieverbrauch im Haus sehr hoch. Grün steht dagegen für geringen oder gar keinen Verbrauch.
Der untere Pfeil zeigt die Umwelteigenschaften (werden nur im Bedarfsausweis angezeigt). Häuser mit Nachtspeicherheizungen beispielsweise schneiden schlecht ab. Häuser mit Pellet- oder Solarheizungen sind eher im grünen Bereich.![]()
![]()

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen.
Doch wie unterscheiden sich die beiden Varianten?
Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann (ein qualifizierte Experte z.B. ein Handwerker mit der Zusatzqualifikation "Energieberater", ein Bauingenieur oder ein Architekt) in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Neubauten: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Allerdings gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsfrist, in der sich Eigentümer auch einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen dürfen.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und Ende 1977 errichtet wurden: Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Eigentümer haben die Wahl zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version.
Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben: Der Eigentümer muss ab 1. Januar 2009 einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientiertem Energieausweis vorlegen.
Nichtwohngebäude: Ab 1. Juli 2009 ist ein Energieausweis vorgeschrieben. In gemischt genutzten Gebäuden wird der Wohnteil unabhängig vom Nichtwohnteil beurteilt.
Öffentliche Gebäude: Sich selbst nimmt der Staat weitgehend von der Pflicht aus. Nur für öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 Quadratmeter Nutzfläche, in denen viel Publikum verkehrt, muss ein Energieausweis ausgestellt werden.
Beim Bedarfsausweis werden mit Hilfe des Grundrisses, des Bauplanes und der Abrechnungen die Angaben zu Dämmstandard und Heiztechnik über ein Computerprogramm berechnet. Das Ergebnis weist sowohl die Endenergie, also den tatsächlichen Verbrauch, als auch den Primärenergiebedarf aus. Dieser zweite Wert bezieht auch die Energie mit ein, die für Herstellung, Transport und Lagerung des Brennstoffs notwendig ist, und ist damit eine wichtige Kennzahl für die ökologische Qualität des Hauses.
Beispiel:
Ein Altbau verbraucht pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr 34 Liter Heizöl. Ein Liter Heizöl entspricht – ebenso wie ein Kubikmeter Erdgas – rund 10 Kilowattstunden Energie. Im Energiepass steht als Endenergieverbrauch 340 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (abgekürzt 340 kWh/m²a). Der Primärenergieverbrauch ist meistens höher als dieser Wert – es sei denn, es kommen erneuerbare Energieträger (wie z.B. Holz, Solarenergie oder Umweltwärme) dazu.
Eine Tabelle ordnet die Werte verschiedenen Energiestandards zu – von grün für extrem sparsam bis dunkelrot für sehr verschwenderisch. In der zweiten Skala lässt sich ablesen, wie viel Energie verschiedene Gebäudetypen verbrauchen. Ein Passivhaus benötigt beispielsweisel nur 15 kWh/m²a.
Beim Verbrauchsausweis werden die gesamten Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre in Augenschein genommen und dienen als Grundlage für die Berechnung.
Hinweis: Um fehlende Daten zu ergänzen und energetischen Schwachstellen besser auf die Spur zu kommen, ist es ratsam, dass der Fachmann oder die Fachfrau das Haus vor Ort prüft - sowohl für den Bedarfs- als auch für den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis kostet zwischen 200 Euro und 500 Euro; der Verbrauchsausweis zwischen 50 Euro und 150 Euro.
Und wie lange ist so ein Energiepass überhaupt gültig?
Alle Energieausweise haben ab sofort eine grundsätzliche Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. [@]
(Nächste Seite:Maklerrecht)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion