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Öffentl. Recht: Öffentl. Recht

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht ist das Recht des Staates. Es regelt die  Rechtsbeziehung des Einzelnen zum Staat und gliedert sich in die Rechtsgebiete

Im Verfassungsrecht werden die Grundlagen für die Bundesrepublik Deutschland gelegt. Es umfasst das Grundgesetz und Gesetze rund um die Verfassungsorgane Bundestag, -rat, -regierung, -präsident und -verfassungsgericht. (mehr)

Das Verwaltungsrecht gliedert sich in das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht. Im Besonderen Verwaltungsrecht finden sich unter anderem das Sozialrecht, Baurecht, Umweltrecht, Energierecht, Sicherheits- und Ordnungsrecht ect.

Das Europarecht umfasst das Recht der Europäischen Union und regelt mittlerweile eine ganze Reihe von Bereichen, wie den Umweltschutz, Verbraucherschutz, Wirtschaftsrecht u.s.w

Das Völkerrecht bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten. So beziehen die UNO und andere Organisationen ihre Berechtigung aus dem Völkerrecht.

Begriffe des Verfassungsrechts
Verwaltungsrecht
Begriffe des Verwaltungsprozessrechts
Steuerrecht
Europarecht
Völkerrecht


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