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Ratgeber: Gebrauchtwagenkauf: Wann endet Steuerpflicht des Verkäufers

Verkauf eines Gerbrauchtwagens - Ende der Steuerpflicht des Verkäufers

Wird ein Gebrauchtwagen von privat an privat verkauft, freut sich der Verkäufer auch über das Ende seiner Versicherungs- und Steuerpflicht. Jedoch sind einige Punkte zu beachten, dass die Steuerpflicht auch wirklich endet.

Grundsätzlich endet die Pflicht des Verkäufers KfZ-Steuer zu zahlen, wenn die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung bei der Zulassungsstelle eingeht. Der Verkauf des Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Der Verkäufer hat dabei den Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs und die Anschrift des Neuerwerbers anzuzeigen. Bei vielen Zulassungsstellen ist auch die Nummer des Personalausweises oder Passes mit anzugeben.

Der Verkäufer sollte sich in jedem Fall den Personalausweis oder Reisepass vom Käufer zeigen lassen. Eine Kopie oder das Notieren der PA-Nummer ist sinnvoll. Der Verkäufer übergibt dem Erwerber zur Weiternutzung des Fahrzeuges die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Er läßt sich den Empfang der Papiere vom Käufer schriftlich bestätigen und reicht die Bestätigung mit den anderen Unterlagen bei der Zulassungsstelle ein.

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