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Wörterbuch: Schemati

Schemata / Schemati

Sche|ma (Substantiv) das, die ~ta oder die Sche|men

Ein Schema ist eine Übersicht, Tabelle oder Kurzzusammenfassung.
In juristischen Schemata finden Sie die Prüfungspunkte eines Tatbestandes.
Beispiel (Diebstahl, § 242 StGB): Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht.
I. Tatbestand
I.1. Objektiver Tatbestand
Sache
fremd(e Sache)
beweglich(e Sache)
Wegnahme
I.2. Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bezüglich der Tatbestandsmerkmale des objektiven Tatbestands
Täter handelt mit Zueignungsabsicht
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Ergebnis (Rechtsfolge)
! Bei [juristi.] wird die geschäftliche Bezeichnung Schemati verwendet.

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