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Wörterbuch: Palandt

Palandt

Pa|landt (Substantiv) der

  • juristische Fachliteratur
  • Erläuterung: Der Palandt ist eines der juristischen Standardwerke. Es handelt sich dabei wohl um den am weitesten verbreiteten Kommentar überhaupt. Fast jeder Jurist müsste einen besitzen. Der Palandt ist ein einbandiger Kommentar des BGB. Er wird vom Beck Verlag München herausgegeben und erscheint jährlich im Dezember in neuer Auflage. (2006 in der 65. Auflage) Das Werk hat seinen Namen vom Begründer Otto Palandt, der den Kommentar bis zur 10. Auflage begleitete. Die Auflage ist eines der bestgehütesten Geheimnisse der Fachverlagswelt. Man darf aber davon ausgehen, dass es weit mehr als 130.000 Bücher sind, die jährlich verkauft werden. [@]



  • Zivilrecht

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