Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Grundgesetz)

Wörterbuch: Grundlagengeschäft

Grundlagengeschäft

Grund|la|gen|ge|schäft (Substantiv) das, die ~e

bezeichnet das Tagesgeschäft bei Gesellschaften
[juristi.kon] Grundlagengeschäfte

(Nächste Seite:Grundpfandrecht)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis