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Wörterbuch: rechtsfähig

rechtsfähig

rechts|fäh|ig (Adjektiv)


  • ist die Fähigkeit, rechtsverbindlich handeln zu können. Die Rechtsordnung weist diese Fähigkeit jeder natürlichen (Mensch) und juristischen Person zu. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Allgemeiner Teil

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