Kennen Sie Ihr Recht?
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Wörterbuch: Rechtsfähigkeit
Rechts|fäh|ig|keit (Substantiv) die. [kein Plural]Rechtsfähigkeit
bezeichnet die Fähigkeit, rechtsverbindlich zu handeln, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
[juristi.kon] Rechtsfähigkeit
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