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Wörterbuch: Rechtsanwendungskonkurrenz

Rechtsanwendungskonkurrenz

Rechts|an|wen|dungs|kon|kur|renz (Substantiv) die. die ~en


  • liegt vor, wenn höherrangiges auf nieder- oder gleichrangiges Recht trifft. Haben diese Rechtsnormen unterschiedliche Rechtsfolgen, ist die Frage, welches Recht Vorrang hat. [@]

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