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Wörterbuch: Oberkreisdirektor
Ober|kreis|di|rek|tor (Substantiv) der, die ~enOberkreisdirektor
ist in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung für den leitenden Beamten eines Kreises oder Landkreises.
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Kommunalrecht
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