Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Scheidemünzen)

Wörterbuch: Scheinbestandteil

Scheinbestandteil

Schein|be|stand|teil (Substantiv) das, die ~e

ist ein Begriff aus dem Sachenrecht und besagt, dass die Bestandteile nicht zu einem Grundstück gehören.
[juristi.kon] Scheinbestandteile

(Nächste Seite:Scheingeschäft)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis