Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Sicherungsübereignung)

Wörterbuch: Sicherungsverwahrung

Sicherungsverwahrung

Si|che|rungs|ver|wah|rung (Substantiv) die, die ~en

ist die um der öffentlichen Sicherheit willen über die eigentliche Strafe hinaus verhängter Freiheitsentzug für einen gefährlichen Täter
Rechtsgebiet: Strafrecht

(Nächste Seite:SiG)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis