Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:NuklVerbVtrG)

Wörterbuch: Nullausgleich

Nullausgleich

Null|aus|gleich (Substantiv) der


  • bezeichnet einen Ausgleich, durch den der Begünstigte keine Zahlung erhält, der Begriff stammt aus dem Recht der Kapitalgesellschaften [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gesellschaftsrecht

(Nächste Seite:NuR)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis