Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:IuR)

Wörterbuch: i.V.m.

i.V.m.

i.V.m. (Abkürzung)

in Verbindung mit
wird benutzt, um Rechtsvorschriften gemeinsam zu zitieren
[juristi.kon] Beispiel

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis