Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Irrtum)

Wörterbuch: i.S.d.

i.S.d.

i.S.d. (Abkürzung)

im Sinne des, der
sinngemäß, dem Inhalt einer Rechtsvorschrift entsprechend
i.S.d. § 242 BGB

(Nächste Seite:Istkaufmann)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis