Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Teleservicecenter)

Wörterbuch: Teleworker

Teleworker

Te|le|wor|ker (Substantiv) der, die

  • ist derjenige, der Telearbeit verrichtet. Der Begriff beschreibt nur die Art einer Tätigkeit, nicht jedoch das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber der Tätigkeit und dem Ausführenden. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht

(Nächste Seite:TensV)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis