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Wörterbuch: Tagesgeschäft
Ta|ges|ge|schäft (Substantiv) das, die ~eTagesgeschäft
bezeichnet die tägliche Arbeit, die von einem festen Ablauf bestimmt ist;
ist ein Bar- oder Kreditgeschäft, bei dem der Gegenstand des Geschäftes zu liefern ist
Prokura, Kreditrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Handelsrecht
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