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Wörterbuch: Tafelgeschäft

Tafelgeschäft

Ta|fel|ge|schäft (Substantiv) das, die ~e

  • bezeichnet den direkten Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder ausländischem Geld am Bankschalter. Der Käufer von Wertpapieren belässt die erworbenen Effekten also nicht im Depot der Bank, sondern bewahrt sie zu Hause oder in einem Bankschließfach auf. Bei Zinszahlungs- oder Dividendenterminen muss er den Dividendenschein oder Zinskupon selbst abschneiden und am Bankschalter einlösen. [@]

  • Rechtsgebiet: Wertpapierrecht

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