Kennen Sie Ihr Recht?

Wörterbuch: Tabaksteuer

Tabaksteuer

Ta|bak|steu|er (Substantiv) die,

ist die Verbauchsteuer auf im Inland hergestellte und eingeführte Tabakwaren sowie auf Tabakersatzstoffe
Tabakgesetz - Öffentliches Recht - Steuerrecht

(Nächste Seite:tablettenabhängig)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis