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Wörterbuch: Kollegialprinzip

Kollegialprinzip

Kol|le|gial|prin|zip (Substantiv) das, [kein Plural]

  • ist eine besondere Organisationsform von Behörden, nach der die behördliche Kompetenz einem Kollegium und nicht nur einer Person zusteht und ausgeübt wird. [@]

  • Öffentliches Recht - Verwaltung

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