Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Nebenwohnsitz)

Wörterbuch: Nettolohnabrede

Nettolohnabrede

Netto|lohn|ab|rede (Substantiv) die, die ~n

ist eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, nach der ein Arbeitgeber die Lohnsteuer im Gegensatz zum Arbeitnehmer zu tragen hat
siehe auch Bruttovergütung
Arbeitsrecht

(Nächste Seite:NJ - Neue Justiz)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis