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Wörterbuch: objektives Recht

objektives Recht

ob|jek|ti|ves Recht (Substantiv) das

  • Als das objektive Recht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen der Rechtsordnung. Das Gegenteil dazu ist das subjektive Recht. [@]
  • siehe auch objektiv
  • Rechtsgebiet: allgemeiner Rechtsbegriff

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